Allergeninformation

Alle Lebensmittelunternehmerinnen/Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel ohne Vorverpackung anbieten, sind gemäß der Verordnung (EU) Nr.1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung - LMIV) ab 13.12.2014 verpflichtet, Informationen über die allergenen Zutaten gemäß Anhang II der LMIV anzugeben.

Rechtsgrundlage: www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe

 

Allergeninformation gemäß Codex-EmpfehlungStoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen (Anhang II der LMIV)

 

KurzbeschreibungBuchstabencode *)steht für
glutenhaltiges GetreideA

Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (alle Weizenarten und Weizenabkömmlinge, die in Österreich **) zusätzlich zu den genannten Namen Dinkel und Khorasan Weizen weiters als
Kamut, Emmer, Einkorn und Grünkern im Handel erhätlich sind), Roggen, Gerste, Hafer oder
Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen


a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose 1;


b) Maltodextrine auf Weizenbasis 1;


c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis;


d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

KrebstiereBKrebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
EiCEier von Geflügel und daraus gewonnene Erzeugnisse
FischD

Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer

a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird;

b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird

ErdnussEErdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
SojaF

Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer

a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett 1;

b) natürliche gemischte Tocopherole (E 306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen;

c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen;

d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen

Milch oder LaktoseG

Milch von Säugetieren wie Kuh, Schaf, Ziege, Pferd und Esel und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer

a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs;

b) Lactit

SchalenfrüchteH

Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

SellerieLSellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
SenfMSenf und daraus gewonnene Erzeugnisse
SesamNSesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
SulfiteOSchwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind
LupinenPLupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
WeichtiereRWeichtiere wie z.B. Muscheln, Austern, Schnecken und daraus gewonnene Erzeugnisse
1 und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität, die von der EFSA für das entsprechende Erzeugnis ermittelt wurde, aus dem Sie gewonnen wurden, wahrscheinlich nicht erhöht. Siehe dazu nähere Erläuterungen im nationalen Fragen- und Antwort-Katalog des BMG.
*) nur in Verbindung mit der entsprechenden Legende zulässig.
**) in dieser Form erläutert im nationalen Fragen- und Antworten-Katalog des BMG.